Anzeige wegen Sachbeschädigung in der Schweiz erstatten.

Eine zerbrochene Scheibe, eine beschmierte Mauer, ein abgerissener Briefkasten, ein aufgebrochenes Schloss… Diese Schäden, ob klein oder groß, hinterlassen gut sichtbare Spuren. Und manchmal sind es gerade die unsichtbaren, die am schwersten wiegen: das Gefühl von Unsicherheit, Ärger, Unverständnis.

Auch ohne Diebstahl oder Einbruch ist es eine Verletzung Ihres persönlichen oder beruflichen Bereichs. Eine Belästigung, die Sie betrifft und gemeldet werden sollte. Dennoch zögern viele zu handeln – aus Ermüdung, Angst vor dem Zeitaufwand oder weil sie denken, „es ist nicht so schlimm“.

Aber jede Meldung zählt. Einen Schaden zu melden bedeutet, Ihre Rechte geltend zu machen und gleichzeitig zum Schutz Ihres Viertels beizutragen.
Mit ma-plainte.ch können Sie online Anzeige erstatten, ohne sich persönlich zu bemühen.

In wenigen Minuten beschreiben Sie, was passiert ist, erhalten das Dokument per E-Mail, unterschreiben es und senden es an die zuständigen Behörden.

Es ist einfach, schnell, anerkannt – und Sie werden bei jedem Schritt begleitet.

Wie funktioniert das?

1

Ausfüllen

Ich fülle das Formular für meine Anzeige online aus – ganz in Ruhe, in meinem eigenen Tempo. Ich beschreibe, was passiert ist, und füge die nötigen Informationen hinzu.

2

Drucken

Sobald alles ausgefüllt ist, erhalte ich das Formular per E-Mail. Ich lade es herunter und drucke es aus, um es unterschreiben zu können.

3

Senden

Ich unterschreibe das Dokument und sende es dann per Post an die zuständige Behörde – die Adresse steht auf dem Formular.

Warum sollte man einen Sachschaden melden?

Eine Beschädigung, auch wenn sie geringfügig ist, darf nicht bagatellisiert werden. Ob es sich um einen Graffiti an der Wand, einen zerstörten Briefkasten oder ein aufgebrochenes Schloss handelt – Sie haben das Recht, den entstandenen Schaden zu melden. Es ist kein kleiner persönlicher Verlust, sondern ein Eingriff in Ihre Ruhe, Ihre Sicherheit und manchmal in Ihr Eigentum.

Eine Anzeige zu erstatten ermöglicht Ihnen:

  • Ihre Rechte gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen für mögliche Erstattungen oder Reparaturen,
  • den Schaden offiziell bei den Behörden zu registrieren,
  • zur örtlichen Prävention beizutragen, indem Sie Vandalismus oder wiederkehrendes Fehlverhalten melden.

Auch wenn Sie denken, „es ist nicht so schlimm“, hilft jede Meldung dabei, sensible Bereiche oder wiederholte böswillige Handlungen zu erkennen. Vor allem ermöglicht sie Ihnen, mit einem klaren und anerkannten Rahmen abzuschließen.

Beispiele für betroffene Schäden

Sachbeschädigung kann viele Formen annehmen, von einzelnen Vandalismusakten bis hin zu größeren Beschädigungen. Ob Privatperson, Mieter, Eigentümer oder Gewerbetreibender – Sie können Anzeige erstatten, wenn ein Ihnen gehörendes oder Ihrer Verantwortung unterstehendes Eigentum beschädigt wurde.

Hier sind einige häufige Beispiele für Schäden, die Sie über ma-plainte.ch melden können:

  • Zerbrochene Scheiben (Fenster, Schaufenster, Ladenglas)
  • Aufgebrochenes oder beschädigtes Schloss, auch ohne vollständigen Einbruch.
  • Wände oder Fassaden, die besprüht, verschmutzt oder absichtlich beschädigt wurden
  • Zerstörter, abgerissener oder gewaltsam geöffneter Briefkasten
  • Beschädigtes Tor, Garagentor oder Zaun
  • Beschädigte Kamera, Türklingel oder Gegensprechanlage
  • Beschädigte Außenanlagen eines Gebäudes oder Gartens (Möbel, Beleuchtung, Unterstände usw.)

Wenn Sie eine solche Beschädigung feststellen, können Sie sie in wenigen Minuten mit ma-plainte.ch melden. Es ist keine Gewaltanwendung erforderlich, damit Ihre Anzeige angenommen wird: Der materielle Schaden allein genügt.

Jetzt Anzeige erstatten.

Sie wurden Opfer eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung? Lassen Sie die Sache nicht einfach so stehen.

In wenigen Minuten können Sie beschreiben, was passiert ist, und eine einfache Anzeige einleiten – ganz ohne Weg zur Polizeistation. Ihre Meldung ist wichtig – für Sie, für andere und damit die Tat ernst genommen wird.

Starten Sie jetzt – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

FAQ – Sachbeschädigung (besprühte Wand, kaputter Briefkasten, zerbrochene Scheibe…)

Was versteht man unter Sachbeschädigung?

Es handelt sich um jede absichtliche Beschädigung oder Verschlechterung eines Eigentums, ohne dass es unbedingt zu Diebstahl oder Einbruch kommen muss. Dies kann Folgendes betreffen:

  • Eine zerbrochene Scheibe,
  • Eine besprühte Wand,
  • Ein abgerissener Briefkasten,
  • Ein aufgebrochenes Schloss,
  • Ein beschädigter Zaun,
  • Ein beschädigter Geschäftsraum oder eine beschädigte Fassade.

Auch wenn kein Einbruch oder Diebstahl stattgefunden hat, sind diese Handlungen strafbar und können angezeigt werden.

Kann ich Anzeige erstatten, auch wenn ich den Täter nicht gesehen habe?

Ja. Sie müssen die verantwortliche Person nicht gesehen oder identifiziert haben, um Anzeige zu erstatten. Beschreiben Sie einfach die Fakten (festgestellte Schäden, ungefähres Datum, Ort) so gut wie möglich.

Ist es sinnvoll, auch bei kleineren Beschädigungen Anzeige zu erstatten?

Ja. Selbst eine einzelne oder geringfügige Beschädigung (z. B. Graffiti, beschädigter Briefkasten) sollte gemeldet werden. Das ermöglicht:

  • Ihre Rechte gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen,
  • die lokalen Behörden zu informieren,
  • dazu beizutragen, wiederkehrende Verhaltensweisen zu erkennen (Vandalismus im Viertel, gezielte Belästigungen, wiederholte Taten).

Kann ich einen Schaden melden, der in einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentümergemeinschaft entstanden ist?

Ja, wenn Sie direkt betroffen sind (Eigentümer, Mieter, Vertreter der Verwaltung oder Hausverwaltung). Sie können Schäden an Gemeinschafts- oder Sondereigentum melden.

Und was, wenn ich nicht genau weiß, wann die Beschädigung passiert ist?

Das kommt häufig vor. Geben Sie einfach den geschätzten Zeitraum an (z. B. „zwischen Samstagabend und Montagmorgen“). Die Behörden können diese Angaben mit anderen Meldungen oder Vorfällen im gleichen Zeitraum abgleichen.

Kann ich ma-plainte.ch für solche Fälle nutzen?

Ja. ma-plainte.ch ermöglicht es Ihnen, Schäden am Eigentum ohne Gewaltanwendung, ohne direkten Einbruch und ohne persönlichen Gang zur Polizei zu melden. Das Verfahren ist einfach, vollständig online und in der ganzen Schweiz gültig.

Wird das von der Polizei anerkannt und von Versicherungen akzeptiert?

Ja. Sobald Ihre Anzeige ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und an die angegebene Adresse gesendet wurde, wird sie wie jede andere Anzeige an die zuständige Behörde weitergeleitet. Sie kann in einem Versicherungs- oder Rechtsfall verwendet werden.

Soll ich die Schäden vor oder nach der Anzeige reparieren?

Es wird empfohlen, vor jeder Reparatur Fotos zu machen. Sie können die Anzeige vor oder nach den Arbeiten erstatten, aber bewahren Sie in jedem Fall einen visuellen Beweis der Schäden auf, um Ihre Meldung zu unterstützen.

Wie viel kostet der Service ma-plainte.ch?

Der Service kostet einmalig 29 CHF und beinhaltet:

  • Das offizielle Anzeigeformular,
  • Schritt-für-Schritt-Unterstützung,
  • Der Versand des unterschriftsfertigen Dokuments per E-Mail.