Anzeige wegen Diebstahls eines Fahrrads, Mountainbikes oder Trottinetts in der Schweiz erstatten.

Ihr Fahrrad war fest an einen Pfosten angeschlossen, stand in einem Hof oder wurde nur für ein paar Minuten vor einem Geschäft abgestellt… und ist verschwunden. Ob Mountainbike, E-Bike oder Trottinett – man hat Ihnen ein mittlerweile unverzichtbares Fortbewegungsmittel gestohlen.

Der Diebstahl eines Fahrrads ist eine frustrierende Erfahrung. Er nimmt Ihnen nicht nur einen oft teuren Gegenstand, sondern auch Ihre Bewegungsfreiheit. Und dennoch zögern viele, Anzeige zu erstatten – aus Zeitmangel, wegen fehlender Beweise oder dem Gedanken, dass „es bringt ja doch nichts“.

Doch Ihre Anzeige zählt. Sie kann etwas bewirken – und ist heute einfacher denn je.

Mit ma-plainte.ch können Sie den Diebstahl Ihres Fahrrads oder Trottinetts online und ohne sich persönlich zu bemühen melden.

In wenigen Minuten füllen Sie das Formular aus, erhalten es per E-Mail, unterschreiben es und senden es an die zuständigen Behörden.

Es ist schnell, übersichtlich, und Sie werden Schritt für Schritt begleitet.

Wie funktioniert das?

1

Ausfüllen

Ich fülle das Formular für meine Anzeige online aus – ganz in Ruhe, in meinem eigenen Tempo. Ich beschreibe, was passiert ist, und füge die nötigen Informationen hinzu.

2

Drucken

Sobald alles ausgefüllt ist, erhalte ich das Formular per E-Mail. Ich lade es herunter und drucke es aus, um es unterschreiben zu können.

3

Senden

Ich unterschreibe das Dokument und sende es dann per Post an die zuständige Behörde – die Adresse steht auf dem Formular.

Warum sollten Sie den Diebstahl Ihres Fahrrads melden?

Ob Ihr Fahrrad einen hohen Wert hat oder nicht – eine Anzeige zu erstatten, ist ein sinnvoller und notwendiger Schritt. Es handelt sich nicht nur um eine formale Angelegenheit, sondern um eine konkrete Maßnahme, um das anzuerkennen, was Ihnen widerfahren ist.

Zunächst für Sie: Die Anzeige ist ein unverzichtbarer Nachweis, wenn Sie eine Erstattung bei Ihrer Versicherung beantragen möchten. Sie dient außerdem dazu, den Diebstahl offiziell bei den Behörden zu melden, was hilfreich sein kann, falls das Fahrrad wiedergefunden wird oder ähnliche Anzeigen registriert werden.

Dann für andere: Jede registrierte Anzeige trägt dazu bei, sensible Orte zu identifizieren, die von Dieben verwendeten Methoden zu erkennen oder organisierte Diebstahlserien aufzudecken. Das hilft den Strafverfolgungsbehörden, gezielt zu handeln und andere potenzielle Opfer zu schützen.

Auch wenn Sie Ihr Fahrrad nicht zurückerhalten, hat Ihre Anzeige Gewicht. Sie sendet eine klare Botschaft: Diese Art von Diebstahl ist nicht alltäglich und darf nicht unbeantwortet bleiben.

Welche Arten von Fahrrädern sind betroffen?

Mit dem Service ma-plainte.ch können Sie eine Anzeige für jede Art von gestohlenem Fahrrad erstatten – egal, ob es sich um ein einfaches Fahrrad oder ein technisch anspruchsvolleres Transportmittel handelt. Alle sind von diesem Vorgehen erfasst:

  • Klassische Fahrräder: Citybike, Kinderfahrrad, Klapprad …
  • Mountainbikes und Rennräder: Häufige Ziele aufgrund ihres hohen Wertes.
  • E-Bikes: Besonders begehrt, werden sie mitunter sogar auf Bestellung gestohlen.
  • Trottinetts: Ob elektrisch oder nicht, sie sind zu häufigen Zielen geworden.

Ob es in einem Parkhaus, auf der Straße, in einem privaten Innenhof oder in einem verschlossenen Raum gestohlen wurde – jeder Fahrraddiebstahl kann gemeldet werden. Auch wenn das Schloss durchtrennt wurde oder das Fahrrad nur kurz unbeaufsichtigt war, ist Ihre Anzeige berechtigt.

Wenn Sie zusätzliche Informationen wie die Seriennummer, ein Foto des Fahrrads oder einen Kaufbeleg haben, zögern Sie nicht, diese im Formular anzugeben. Das kann die Identifikation erleichtern.

Jetzt Anzeige erstatten.

Sie wurden Opfer eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung? Lassen Sie die Sache nicht einfach so stehen.

In wenigen Minuten können Sie beschreiben, was passiert ist, und eine einfache Anzeige einleiten – ganz ohne Weg zur Polizeistation. Ihre Meldung ist wichtig – für Sie, für andere und damit die Tat ernst genommen wird.

Starten Sie jetzt – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

FAQ – Diebstahl von Fahrrad, Mountainbike, E-Bike oder Trottinett

Mir wurde mein Fahrrad gestohlen: Was soll ich zuerst tun?

Notieren Sie zunächst die wichtigsten Informationen: Ort, Datum, ungefähre Uhrzeit des Diebstahls, Fahrradtyp, Farbe, sichtbare Besonderheiten und die Seriennummer, falls vorhanden. Anschließend können Sie sofort über ma-plainte.ch Anzeige erstatten, ganz ohne persönlichen Besuch.

Kann ich Anzeige erstatten, auch wenn ich keine Zeugen habe?

Ja. Es ist nicht erforderlich, den Dieb gesehen zu haben, um einen Diebstahl zu melden. Die meisten Fahrraddiebstähle geschehen unauffällig. Ihre Anzeige bleibt auch ohne Zeugen oder direkte Beweise gültig.

Mein Fahrrad war mit einem Schloss gesichert. Ändert das etwas?

Nein, das ändert nichts an der Anzeigeerstattung. Geben Sie einfach an, dass das Fahrrad gesichert war (und wenn möglich, den Typ des Schlosses). Das kann helfen, den Sachverhalt besser einzuordnen, hindert Sie aber nicht daran, Anzeige zu erstatten.

Muss ich die Seriennummer meines Fahrrads haben, um Anzeige zu erstatten?

Es ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich. Wenn Sie die Rechnung, ein Foto oder ein anderes Dokument zum Kauf des Fahrrads haben, kann das die Identifikation im Falle einer Wiederauffindung erleichtern.

Ist meine Anzeige gültig, wenn ich sie über ma-plainte.ch einreiche?

Ja. Sobald Ihre Anzeige ausgedruckt, unterschrieben und versandt wurde, wird sie an die zuständigen Behörden Ihres Kantons weitergeleitet. Sie wird genauso anerkannt wie jede andere persönlich eingereichte Anzeige.

Mein Fahrrad wurde vor mehreren Tagen gestohlen. Ist es zu spät, Anzeige zu erstatten?

Nein. Auch wenn der Diebstahl einige Tage (oder länger) zurückliegt, können Sie jederzeit Anzeige erstatten. Geben Sie das geschätzte Diebstahldatum im Formular an.

Kann ich diesen Service in meinem Kanton nutzen?

Ja. Der Service ma-plainte.ch ist in allen Schweizer Kantonen verfügbar. Nachdem Sie Ihr Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie die genaue Adresse der Behörde, an die Sie Ihre Anzeige senden müssen.

Wie lange dauert es, meine Anzeige auszufüllen?

In der Regel reichen 5 bis 10 Minuten. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, und Sie können das Formular bequem von zu Hause aus ausfüllen.

Muss ich zur Polizei gehen, nachdem ich ma-plainte.ch genutzt habe?

Nein. Alles erfolgt aus der Ferne. Sobald Sie Ihr Formular ausgedruckt und unterschrieben haben, senden Sie es per Post an die angegebene Adresse. Ein persönlicher Besuch ist nicht erforderlich.

Kann ich eine Erstattung erhalten, wenn ich mein Fahrrad wiederfinde?

Die Anzeige bleibt gültig, auch wenn Sie Ihr Fahrrad wiederfinden. Allerdings ist die Servicegebühr von 29 CHF nach Erstellung des Formulars nicht erstattungsfähig, da die Bearbeitung sofort beginnt.

Und was, wenn mein Trottinett gestohlen wurde?

Trottinetts, ob elektrisch oder klassisch, gelten ebenfalls als Fahrräder. Sie können ma-plainte.ch nutzen, um den Diebstahl zu melden.