Diebstahl eines Motorfahrzeugs

Anzeige erstatten wegen Diebstahls von Auto, Motorrad oder Roller in der Schweiz

Sie wollten Ihr Auto oder Ihren Roller nehmen… aber er war nicht mehr da. Keine Spur. Kein Geräusch, kein Alarm : nur eine Leere und ein Anstieg der Angst. Der Diebstahl eines Motorfahrzeugs ist ein Schock. Man verliert nicht nur einen Gegenstand: man…

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5-10 Min. für das Formular
29 CHF einmalige Zahlung
Ohne Anreise zum Polizeiposten
Ohne Konto kein Passwort nötig

Sie wollten Ihr Auto oder Ihren Roller nehmen… aber er war nicht mehr da. Keine Spur. Kein Geräusch, kein Alarm : nur eine Leere und ein Anstieg der Angst. Der Diebstahl eines Motorfahrzeugs ist ein Schock. Man verliert nicht nur einen Gegenstand: man verliert ein Verkehrsmittel, ein Arbeitsmittel, manchmal sogar einen Halt im Alltag.

Ob auf der öffentlichen Strasse, in einem Parking oder in einer privaten Garage: solche Diebstähle können überall geschehen, oft ohne Zeugen. Und doch zögern viele, zu reagieren : aus Zeit- oder Kraftmangel oder weil man denkt, « das ändere nichts ».

Der Schock des leeren Platzes

Morgens auf der Strasse

Sie kommen runter, der Platz ist leer. Kein Alarm, keine Scheibe vor Augen: nur das fehlende Fahrzeug.

Tiefgarage oder Hausparking

Box, Untergeschoss, ein Besucher. Ein Diebstahl an einem « geschlossenen » Ort wird gleich gemeldet.

Roller oder Motorrad vor dem Eingang

Motorzweirad, oft in Minuten weg. Leasing, Firmenwagen: auch dann können Sie Anzeige erstatten.

Warum Anzeige erstatten wegen Fahrzeugdiebstahls?

Ein gestohlenes Fahrzeug ist nicht nur ein materieller Verlust. Es ist oft eine direkte Einschränkung Ihres Alltags: kein Mittel mehr, zur Arbeit zu fahren, die Kinder zu bringen, sich frei zu bewegen. Und in manchen Fällen ist es auch ein unverzichtbares Berufswerkzeug.

Anzeige zu erstatten ist der erste Schritt, um offiziell anerkennen zu lassen, was Sie erlitten haben. Das ermöglicht Ihnen namentlich:

  • ein Verfahren bei Ihrer Versicherung auszulösen, oft unerlässlich, um eine Rückerstattung oder Hilfe zu erhoffen,
  • die Behörden zu informieren, die Ihren Fall in eine Serie ähnlicher Diebstähle einbeziehen können,
  • zur Identifizierung organisierter Netzwerke oder zur Lokalisierung gestohlener Fahrzeuge beizutragen.
  • wenn Ihr Auto vom Parkort verschwunden ist, sei es eine Strasse, ein Tiefparking oder eine private Garage;
  • wenn Ihr Roller oder Motorrad gestohlen wurde, mit oder ohne Einbruchsspuren;
  • wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Fahrzeugs oder die berechtigte nutzende Person sind (z. B. Leasingvertrag, Firmenwagen);
  • wenn der Diebstahl ohne direkte Gewalt begangen wurde (das heisst ohne Angriff oder physische Drohung im Tatzeitpunkt).

Wenn möglich bereithalten

  • Marke, Modell, Farbe, Kontrollschild
  • Letzter Parkort, Datum und Zeitfenster
  • Leasing, Firmenfahrzeug oder Eigentümer
  • Anzahl Schlüssel, Versicherung falls bekannt
  • Foto, Fahrzeugausweis oder Vertrag : hilfreich, zum Start nicht zwingend

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Ein gestohlenes Fahrzeug kippt den Alltag. Melden ist der erste Schritt : auch für die Versicherung.

Wie funktioniert es?

1

Ausfüllen

Ich fülle das Formular meiner Anzeige online aus, in Ruhe und in meinem Tempo. Ich beschreibe, was geschehen ist, und ergänze die nützlichen Angaben.

2

Drucken

Nach Abschluss erhalte ich das Formular per E-Mail. Ich lade es herunter und drucke es aus, um es unterzeichnen zu können.

3

Senden

Ich unterzeichne das Dokument und sende es per Post an die zuständige Behörde, deren Adresse auf dem Formular steht.

Unsere Rolle, klar gesagt

Wir führen Sie durch ein strukturiertes Formular. Wir ersetzen die Polizei nicht: Sie drucken, unterzeichnen und senden das Dokument an die angegebene Behörde.

Die Bearbeitung der Anzeige bleibt ausschliesslich Sache der kantonalen Behörden.

Weitere Situationen

Jetzt Anzeige erstatten.

Sie wurden Opfer eines Diebstahls oder einer Beschädigung? Lassen Sie die Sache nicht auf sich beruhen.

In wenigen Minuten können Sie beschreiben, was geschehen ist, und ein einfaches Verfahren ohne Weg zum Posten einleiten. Ihre Erklärung zählt : für Sie, für andere und damit die Tatsachen berücksichtigt werden.

Beginnen Sie jetzt : wir führen Sie Schritt für Schritt.

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Häufige Fragen

Mein Fahrzeug ist verschwunden: woher weiss ich, ob es wirklich gestohlen wurde?
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr dort ist, wo Sie es parkiert haben, und es nicht von einem Dritten verschoben wurde (Abschleppdienst, Angehörige), ist es wichtig, einen Diebstahl als ernsthafte Hypothese zu betrachten. Warten Sie nicht zu. Sie können Anzeige erstatten, sobald Sie das Verschwinden feststellen.
Kann ich ma-plainte.ch nutzen, um einen Fahrzeugdiebstahl zu melden?
Ja. Sie können ma-plainte.ch nutzen, um den Diebstahl jedes Motorfahrzeugs zu melden: Auto, Motorrad, Roller, Nutzfahrzeug usw. Solange Sie die betroffene Person sind (Eigentümerin/Eigentümer oder berechtigte nutzende Person), ist Ihre Anzeige entgegennehmbar.
Was soll ich vorbereiten, um meine Anzeige auszufüllen?
Idealerweise haben Sie zur Hand:
  • Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs,
  • das Kontrollschild,
  • Datum und Ort des vermuteten Diebstahls,
  • ein offizielles Dokument falls möglich (Fahrzeugausweis, Leasingvertrag…).
Wenn Sie nicht alle Unterlagen haben, können Sie das Formular trotzdem nach bestem Wissen ausfüllen.
Wird meine Anzeige wirklich an die Polizei übermittelt?
Ja. Sobald Ihre Anzeige ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet und per Post an die angegebene Adresse gesandt ist, wird sie der zuständigen Behörde Ihres Kantons übermittelt. Sie wird wie jede persönlich eingereichte Anzeige behandelt.
Gilt das auch, wenn mein Fahrzeug in einem Parking oder einer privaten Garage gestohlen wurde?
Ja. Unabhängig vom Ort (öffentliche Strasse, Hausparking, geschlossene Garage) können Sie Anzeige erstatten, sobald der Diebstahl festgestellt ist. Erwähnen Sie die Umstände im Formular.
Kann ich Anzeige erstatten, wenn das Fahrzeug meiner Firma gehört?
Wenn Sie die Person sind, die es nutzen oder das Unternehmen vertreten darf (zum Beispiel Geschäftsführerin/Geschäftsführer oder Angestellte/r), können Sie eine Anzeige im Namen der Gesellschaft ausfüllen. Präzisieren Sie das im Formular.
Was geschieht, wenn ich mein Fahrzeug nach der Anzeige wiederfinde?
Es ist wichtig, die Polizei so rasch wie möglich zu informieren, wenn Sie Ihr Fahrzeug zurückerhalten. Die Anzeige bleibt gültig, die Behörden können jedoch den Status der Sache aktualisieren.
Funktioniert dieser Service in allen Kantonen?
Ja. ma-plainte.ch ist in der ganzen Schweiz zugänglich. Bei der Erzeugung des Formulars wird Ihnen die Adresse der zuständigen Behörde automatisch angegeben.
Was kostet der Service?
Der Service ma-plainte.ch kostet 29 CHF. Dieser Preis umfasst:
  • Den Zugang zum Online-Formular,
  • Die Erzeugung des unterschriftsbereiten Dokuments,
  • Die Unterstützung bei Bedarf.
Muss ich anschliessend zu einem Polizeiposten gehen?
Nein. Mit ma-plainte.ch müssen Sie sich nicht verschieben. Sobald das Dokument unterzeichnet ist, senden Sie es einfach per Post. Alles erfolgt von zu Hause aus.