Diebstahl eines Zweirads

Anzeige erstatten wegen Diebstahls von Velo, Mountainbike oder Trottinett in der Schweiz

Ihr Fahrrad war fest an einen Pfosten geschlossen, in einem Hof abgestellt oder nur wenige Minuten vor einem Geschäft gelassen… und es ist verschwunden. Ob Mountainbike, E-Bike oder Trottinett: man hat Ihnen ein Verkehrsmittel gestohlen, das im Alltag…

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5-10 Min. für das Formular
29 CHF einmalige Zahlung
Ohne Anreise zum Polizeiposten
Ohne Konto kein Passwort nötig

Ihr Fahrrad war fest an einen Pfosten geschlossen, in einem Hof abgestellt oder nur wenige Minuten vor einem Geschäft gelassen… und es ist verschwunden. Ob Mountainbike, E-Bike oder Trottinett: man hat Ihnen ein Verkehrsmittel gestohlen, das im Alltag unverzichtbar geworden ist.

Ein Zweiraddiebstahl ist frustrierend. Er beraubt Sie nicht nur eines oft teuren Gegenstands, sondern auch Ihrer Bewegungsfreiheit. Und doch zögert man in vielen Fällen, Anzeige zu erstatten : aus Zeitmangel, mangels Beweis oder weil man denkt, « es nütze nichts ».

Ein verschwundenes Velo, drei häufige Kulissen

Vor dem Bahnhof oder einem Laden

Fünf Minuten für einen Kaffee, Schloss drauf: das Velo ist weg. Klassisch, elektrisch oder Trottinett : dasselbe Bild.

Im Hof oder auf dem Treppenabsatz

Veloraum, Hinterhof, Treppenabsatz. Nur weil es « zu Hause » ist, ist es kein Diebstahl weniger.

Nur « ganz kurz » abgestellt

Ein schneller Einkauf, ein zu leichtes Schloss, keine Rahmennummer zur Hand: Sie können trotzdem Anzeige erstatten.

Warum den Diebstahl Ihres Velos melden?

Ob Ihr Velo einen hohen Wert hat oder nicht: Anzeige zu erstatten ist ein nützlicher und notwendiger Schritt. Es ist nicht nur eine Verwaltungsformalität: es ist ein konkreter Akt, um anerkennen zu lassen, was Sie erlitten haben.

Zuerst für Sie: die Anzeige ist ein unerlässlicher Nachweis, wenn Sie eine Rückerstattung bei Ihrer Versicherung beantragen. Sie erlaubt auch, den Diebstahl bei den Behörden zu formalisieren, was nützlich sein kann, wenn das Velo gefunden wird oder ähnliche Anzeigen erfasst werden.

Welche Arten von Zweirädern sind betroffen?

Der Service ma-plainte.ch erlaubt Ihnen, Anzeige zu erstatten für jedes gestohlene Zweirad, ob einfaches Velo oder aufwendigeres Verkehrsmittel. Alle sind betroffen:

  • Klassische Velos: Stadtvelo, Kindervelo, Faltrad…
  • Mountainbikes und Rennvelos: oft wegen ihres Werts visiert
  • E-Bikes: besonders begehrt, manchmal auf Bestellung gestohlen
  • Trottinette: elektrisch oder nicht, sie sind zu häufigen Zielen geworden

Nützlich, auch unvollständig

  • Marke, Modell, Farbe und Rahmennummer, falls bekannt
  • Schloss-Typ, ob durchtrennt oder aufgehebelt
  • Letzter Standort, geschätztes Datum und Uhrzeit
  • Ein Foto des Velos oder der Rechnung, falls vorhanden
  • Mit oder ohne Motor, Zubehör (Akku, Tasche, Kindersitz)

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Ein durchtrenntes Schloss macht Ihre Anzeige nicht ungültig. Auch ohne Seriennummer: schreiben Sie, was Sie wissen.

Wie funktioniert es?

1

Ausfüllen

Ich fülle das Formular meiner Anzeige online aus, in Ruhe und in meinem Tempo. Ich beschreibe, was geschehen ist, und ergänze die nützlichen Angaben.

2

Drucken

Nach Abschluss erhalte ich das Formular per E-Mail. Ich lade es herunter und drucke es aus, um es unterzeichnen zu können.

3

Senden

Ich unterzeichne das Dokument und sende es per Post an die zuständige Behörde, deren Adresse auf dem Formular steht.

Unsere Rolle, klar gesagt

Wir führen Sie durch ein strukturiertes Formular. Wir ersetzen die Polizei nicht: Sie drucken, unterzeichnen und senden das Dokument an die angegebene Behörde.

Die Bearbeitung der Anzeige bleibt ausschliesslich Sache der kantonalen Behörden.

Weitere Situationen

Jetzt Anzeige erstatten.

Sie wurden Opfer eines Diebstahls oder einer Beschädigung? Lassen Sie die Sache nicht auf sich beruhen.

In wenigen Minuten können Sie beschreiben, was geschehen ist, und ein einfaches Verfahren ohne Weg zum Posten einleiten. Ihre Erklärung zählt : für Sie, für andere und damit die Tatsachen berücksichtigt werden.

Beginnen Sie jetzt : wir führen Sie Schritt für Schritt.

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Häufige Fragen

Mein Velo wurde gestohlen: was soll ich zuerst tun?
Notieren Sie zuerst die wesentlichen Angaben: Ort, Datum, ungefähre Uhrzeit des Diebstahls, Velotyp, Farbe, sichtbare Besonderheiten, Seriennummer falls vorhanden. Anschliessend können Sie sofort über ma-plainte.ch Anzeige erstatten, ohne sich zu verschieben.
Kann ich Anzeige erstatten, auch wenn ich keinen Zeugen habe?
Ja. Es ist nicht nötig, den Dieb gesehen zu haben, um einen Diebstahl zu melden. Die meisten Zweiraddiebstähle geschehen unauffällig. Ihre Anzeige bleibt gültig, auch ohne Zeugen oder direkten Beweis.
Mein Velo war mit einem Schloss gesichert. Ändert das etwas?
Nein, das ändert nichts an der Einreichung der Anzeige. Erwähnen Sie einfach, dass das Velo gesichert war (und geben Sie nach Möglichkeit den Schlosstyp an). Das kann helfen, die Tatsachen zu qualifizieren, hindert Ihr Vorgehen aber nicht.
Brauche ich die Seriennummer meines Velos, um Anzeige zu erstatten?
Das ist nicht obligatorisch, aber ein Plus. Wenn Sie die Rechnung, ein Foto oder ein anderes Dokument zum Kauf haben, kann das die Identifizierung im Fall einer Wiederbeschaffung erleichtern.
Ist meine Anzeige gültig, wenn ich über ma-plainte.ch gehe?
Ja. Nach dem Ausdrucken, Unterzeichnen und Versenden wird Ihre Anzeige an die zuständigen Behörden Ihres Kantons übermittelt. Sie wird wie jede persönlich eingereichte Anzeige anerkannt.
Mein Velo wurde vor mehreren Tagen gestohlen. Ist es zu spät für eine Anzeige?
Nein. Auch wenn der Diebstahl einige Tage (oder länger) zurückliegt, können Sie weiterhin Anzeige erstatten. Geben Sie das geschätzte Datum des Diebstahls im Formular an.
Kann ich diesen Service in meinem Kanton nutzen?
Ja. Der Service ma-plainte.ch ist in allen Schweizer Kantonen zugänglich. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie die genaue Adresse der Behörde, an die Sie Ihre Anzeige senden.
Wie lange dauert das Ausfüllen meiner Anzeige?
In der Regel reichen 5 bis 10 Minuten. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt, und Sie können das Formular in Ruhe von zu Hause aus ausfüllen.
Muss ich nach der Nutzung von ma-plainte.ch zur Polizei gehen?
Nein. Alles erfolgt aus der Ferne. Sobald Ihr Formular ausgedruckt und unterzeichnet ist, senden Sie es per Post an die angegebene Adresse. Ein Weg zum Posten ist nicht nötig.
Kann ich eine Rückerstattung erhalten, wenn ich mein Velo wiederfinde?
Die Anzeige bleibt gültig, auch wenn Sie Ihr Velo wiederfinden. Hingegen ist die Zahlung für den Service (29 CHF) nicht rückerstattbar, sobald das Formular erzeugt wurde, da die Bearbeitung sofort beginnt.
Und wenn mein Trottinett gestohlen wurde?
Trottinette, ob elektrisch oder klassisch, gelten ebenfalls als Zweiräder. Sie können ma-plainte.ch nutzen, um deren Diebstahl zu melden.