Briefkasten, Schloss, Türstation
Herausgerissen, aufgebrochen, beschädigt. Es ist Ihr Zugang zur Post und zur Tür. Die Meldung dokumentiert den Zustand.
Sachbeschädigung
Eine zerbrochene Scheibe, eine besprühte Mauer, ein herausgerissener Briefkasten, ein aufgebrochenes Schloss… Diese Beschädigungen, klein oder gross, hinterlassen gut sichtbare Spuren. Und manchmal wiegen jene am schwersten, die man nicht sieht: Unsicherheit…
Eine zerbrochene Scheibe, eine besprühte Mauer, ein herausgerissener Briefkasten, ein aufgebrochenes Schloss… Diese Beschädigungen, klein oder gross, hinterlassen gut sichtbare Spuren. Und manchmal wiegen jene am schwersten, die man nicht sieht: Unsicherheit, Wut, Unverständnis.
Auch ohne Diebstahl oder Eindringen ist es ein Angriff auf Ihren persönlichen oder beruflichen Raum. Eine Belästigung, die Sie betrifft und gemeldet zu werden verdient. Doch viele zögern : aus Müdigkeit, aus Angst, es dauere zu lange, oder weil man denkt, « es sei nicht so schlimm ».
Herausgerissen, aufgebrochen, beschädigt. Es ist Ihr Zugang zur Post und zur Tür. Die Meldung dokumentiert den Zustand.
Eine gesprungene oder zerbrochene Scheibe, ein Schaufenster, ein Kellerfenster: auch ohne Diebstahl ist der Schaden real.
Eine besprühte Mauer, ein verbeultes Tor, eine kaputte Leuchte. Das trifft das Sicherheitsgefühl im Quartier.
Eine Beschädigung, auch eine geringfügige, darf nicht bagatellisiert werden. Ob Graffiti an einer Mauer, ein zerstörter Briefkasten oder ein aufgebrochenes Schloss: Sie haben das Recht, zu melden, was beschädigt wurde. Das ist kein belangloser persönlicher Verlust: es ist ein Angriff auf Ihre Ruhe, Ihre Sicherheit und manchmal auf Ihr Vermögen.
Anzeige zu erstatten ermöglicht Ihnen:
Sachbeschädigung nimmt viele Formen an, vom isolierten Vandalismusakt bis zu schwereren Beschädigungen. Ob Privatperson, Mieterin oder Mieter, Eigentümerin oder Eigentümer oder Gewerbetreibende: Sie können Anzeige erstatten, wenn ein Gut, das Ihnen gehört oder Ihrer Verantwortung untersteht, beschädigt wurde.
Warten Sie nicht auf einen « richtigen » Einbruch. Ein Sachschaden, auch isoliert, verdient eine klare Meldung.
Ich fülle das Formular meiner Anzeige online aus, in Ruhe und in meinem Tempo. Ich beschreibe, was geschehen ist, und ergänze die nützlichen Angaben.
Nach Abschluss erhalte ich das Formular per E-Mail. Ich lade es herunter und drucke es aus, um es unterzeichnen zu können.
Ich unterzeichne das Dokument und sende es per Post an die zuständige Behörde, deren Adresse auf dem Formular steht.
Wir führen Sie durch ein strukturiertes Formular. Wir ersetzen die Polizei nicht: Sie drucken, unterzeichnen und senden das Dokument an die angegebene Behörde.
Die Bearbeitung der Anzeige bleibt ausschliesslich Sache der kantonalen Behörden.
Sie wurden Opfer eines Diebstahls oder einer Beschädigung? Lassen Sie die Sache nicht auf sich beruhen.
In wenigen Minuten können Sie beschreiben, was geschehen ist, und ein einfaches Verfahren ohne Weg zum Posten einleiten. Ihre Erklärung zählt : für Sie, für andere und damit die Tatsachen berücksichtigt werden.
Beginnen Sie jetzt : wir führen Sie Schritt für Schritt.
Meine Anzeige beginnen