Sachbeschädigung

Anzeige erstatten wegen Sachbeschädigung in der Schweiz

Eine zerbrochene Scheibe, eine besprühte Mauer, ein herausgerissener Briefkasten, ein aufgebrochenes Schloss… Diese Beschädigungen, klein oder gross, hinterlassen gut sichtbare Spuren. Und manchmal wiegen jene am schwersten, die man nicht sieht: Unsicherheit…

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5-10 Min. für das Formular
29 CHF einmalige Zahlung
Ohne Anreise zum Polizeiposten
Ohne Konto kein Passwort nötig

Eine zerbrochene Scheibe, eine besprühte Mauer, ein herausgerissener Briefkasten, ein aufgebrochenes Schloss… Diese Beschädigungen, klein oder gross, hinterlassen gut sichtbare Spuren. Und manchmal wiegen jene am schwersten, die man nicht sieht: Unsicherheit, Wut, Unverständnis.

Auch ohne Diebstahl oder Eindringen ist es ein Angriff auf Ihren persönlichen oder beruflichen Raum. Eine Belästigung, die Sie betrifft und gemeldet zu werden verdient. Doch viele zögern : aus Müdigkeit, aus Angst, es dauere zu lange, oder weil man denkt, « es sei nicht so schlimm ».

« Es war doch nichts Grosses » : und zählt trotzdem

Briefkasten, Schloss, Türstation

Herausgerissen, aufgebrochen, beschädigt. Es ist Ihr Zugang zur Post und zur Tür. Die Meldung dokumentiert den Zustand.

Scheibe, Schaufenster, Keller

Eine gesprungene oder zerbrochene Scheibe, ein Schaufenster, ein Kellerfenster: auch ohne Diebstahl ist der Schaden real.

Graffiti, Fassade, Garten

Eine besprühte Mauer, ein verbeultes Tor, eine kaputte Leuchte. Das trifft das Sicherheitsgefühl im Quartier.

Warum eine Sachbeschädigung melden?

Eine Beschädigung, auch eine geringfügige, darf nicht bagatellisiert werden. Ob Graffiti an einer Mauer, ein zerstörter Briefkasten oder ein aufgebrochenes Schloss: Sie haben das Recht, zu melden, was beschädigt wurde. Das ist kein belangloser persönlicher Verlust: es ist ein Angriff auf Ihre Ruhe, Ihre Sicherheit und manchmal auf Ihr Vermögen.

Anzeige zu erstatten ermöglicht Ihnen:

  • Ihre Rechte gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen für allfällige Rückerstattungen oder Arbeiten,
  • den Schaden offiziell bei den Behörden zu erfassen,
  • an der lokalen Prävention mitzuwirken, indem Sie Vandalismus oder wiederkehrendes Verhalten melden.

Beispiele betroffener Schäden

Sachbeschädigung nimmt viele Formen an, vom isolierten Vandalismusakt bis zu schwereren Beschädigungen. Ob Privatperson, Mieterin oder Mieter, Eigentümerin oder Eigentümer oder Gewerbetreibende: Sie können Anzeige erstatten, wenn ein Gut, das Ihnen gehört oder Ihrer Verantwortung untersteht, beschädigt wurde.

  • Zerbrochene Scheiben (Fenster, Glasfront, Schaufenster)
  • Aufgebrochenes oder beschädigtes Schloss, auch ohne vollständigen Einbruch
  • Besprühte, beschmierte oder vorsätzlich beschädigte Mauern oder Fassaden
  • Zerstörter, herausgerissener oder gewaltsam geöffneter Briefkasten
  • Beschädigtes Tor, Garagentor oder Zaun
  • Vandalisierte Kamera, Klingel oder Sprechanlage
  • Beschädigte Aussenanlagen eines Gebäudes oder Gartens (Möbel, Leuchten, Unterstände usw.)

Den Schaden beschreiben, ohne sich zu verlieren

  • Welches Gut betroffen ist (Scheibe, Schloss, Mauer, parkiertes Fahrzeug…)
  • Wann Sie es festgestellt haben : auch ein ungefähres Datum
  • Fotos des aktuellen Zustands, falls möglich
  • Mieterin, Eigentümer oder Gewerbe: Ihr Bezug zum Ort
  • Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, falls Sie sie beiziehen wollen

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Warten Sie nicht auf einen « richtigen » Einbruch. Ein Sachschaden, auch isoliert, verdient eine klare Meldung.

Wie funktioniert es?

1

Ausfüllen

Ich fülle das Formular meiner Anzeige online aus, in Ruhe und in meinem Tempo. Ich beschreibe, was geschehen ist, und ergänze die nützlichen Angaben.

2

Drucken

Nach Abschluss erhalte ich das Formular per E-Mail. Ich lade es herunter und drucke es aus, um es unterzeichnen zu können.

3

Senden

Ich unterzeichne das Dokument und sende es per Post an die zuständige Behörde, deren Adresse auf dem Formular steht.

Unsere Rolle, klar gesagt

Wir führen Sie durch ein strukturiertes Formular. Wir ersetzen die Polizei nicht: Sie drucken, unterzeichnen und senden das Dokument an die angegebene Behörde.

Die Bearbeitung der Anzeige bleibt ausschliesslich Sache der kantonalen Behörden.

Weitere Situationen

Jetzt Anzeige erstatten.

Sie wurden Opfer eines Diebstahls oder einer Beschädigung? Lassen Sie die Sache nicht auf sich beruhen.

In wenigen Minuten können Sie beschreiben, was geschehen ist, und ein einfaches Verfahren ohne Weg zum Posten einleiten. Ihre Erklärung zählt : für Sie, für andere und damit die Tatsachen berücksichtigt werden.

Beginnen Sie jetzt : wir führen Sie Schritt für Schritt.

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Häufige Fragen

Was ist eine Sachbeschädigung?
Es handelt sich um jede vorsätzliche Beschädigung oder Verschlechterung einer Sache, ohne dass unbedingt Diebstahl oder Eindringen vorliegen müssen. Das kann betreffen:
  • eine zerbrochene Scheibe,
  • eine besprühte Mauer,
  • einen herausgerissenen Briefkasten,
  • ein aufgebrochenes Schloss,
  • einen beschädigten Zaun,
  • ein beschädigtes Geschäftslokal oder eine Fassade.
Auch ohne Einbruch oder Diebstahl sind diese Taten strafbar und können Gegenstand einer Anzeige sein.
Kann ich Anzeige erstatten, auch wenn ich den Täter nicht gesehen habe?
Ja. Sie müssen die verantwortliche Person weder gesehen noch identifiziert haben, um Anzeige zu erstatten. Sie müssen einfach die Tatsachen (festgestellte Schäden, ungefähres Datum, Ort) nach bestem Wissen beschreiben.
Ist es nützlich, wegen einer kleinen Beschädigung Anzeige zu erstatten?
Ja. Auch eine isolierte oder geringfügige Tat (z. B. Graffiti, verbeulter Briefkasten) verdient, gemeldet zu werden. Das ermöglicht:
  • Ihre Rechte gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen,
  • die lokalen Behörden zu informieren,
  • dazu beizutragen, wiederkehrendes Verhalten zu erkennen (Quartier-Vandalismus, gezielte Belästigungen, wiederholte Taten).
Kann ich einen Schaden deklarieren, der in einem Gebäude oder einer Stockwerkeigentümergemeinschaft entstanden ist?
Ja, wenn Sie direkt betroffen sind (Eigentümerin/Eigentümer, Mieterin/Mieter, Vertretung der Verwaltung). Sie können einen Schaden an einem gemeinsamen oder privaten Teil deklarieren.
Und wenn ich nicht genau weiss, wann die Beschädigung geschehen ist?
Das kommt sehr häufig vor. Geben Sie einfach den geschätzten Zeitraum an (z. B. « zwischen Samstagabend und Montagmorgen »). Die Behörden können diese Angaben mit allfälligen anderen Anzeigen oder gemeldeten Tatsachen im selben Zeitraum abgleichen.
Kann ich ma-plainte.ch für diese Art von Situation nutzen?
Ja. ma-plainte.ch ermöglicht, wegen jeder Sachbeschädigung ohne Gewalt und ohne direkten Einbruch Anzeige zu erstatten, ohne persönlich zur Polizei gehen zu müssen. Das Verfahren ist einfach, zu 100 % online und in der ganzen Schweiz gültig.
Wird das von der Polizei anerkannt und von den Versicherungen akzeptiert?
Ja. Sobald Ihre Anzeige ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet und an die angegebene Adresse gesandt ist, wird sie der zuständigen Behörde wie jede klassische Anzeige übermittelt. Sie kann in einem Versicherungs- oder Rechtsdossier verwendet werden.
Soll ich die Schäden vor oder nach der Anzeige reparieren?
Es wird empfohlen, Fotos vor jeder Reparatur zu machen. Sie können Anzeige vor oder nach den Arbeiten erstatten; bewahren Sie in jedem Fall einen visuellen Nachweis der Schäden auf, um Ihre Meldung zu stützen.
Was kostet der Service ma-plainte.ch?
Der Service kostet 29 CHF, einmalig zu bezahlen. Das umfasst:
  • das offizielle Anzeigeformular,
  • die schrittweise Unterstützung,
  • den Versand des unterschriftsbereiten Dokuments per E-Mail.